Anforderungen an den baulichen Brandschutz

Anwendung von verlorenen Schalungsplatten der Baustoffklasse B1 und A1

Die MAKO GmbH & Co. KG Schalungstechnik verwendet für Ringbalken und Stürze Schalungsplatten der Baustoffklasse B1 und A1. Die Schalungsplatten kommen dabei als verlorene Schalungen zum Einsatz. Durch Verwendung der Schalungsplatten der Baustoffklasse B1 können gegebenenfalls die bauaufsichtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen nicht ausreichend erfüllt werden. Nachfolgend soll daher aufgezeigt werden, in welchen Anwendungsfällen eine Schalungsplatte der Baustoffklasse A1 in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse notwendig wird.

GebäudeklassenGK 1GK 2GK 3GK 4GK 5
AussenwändeB1B1B1A1 - Nichtbrennbare Baustoffe, ausser sie sind feuerhemmendA1 - Nichtbrennbare Baustoffe, ausser sie sind feuerhemmend
BrandwändeA1 - Feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen oder hochfeuerhemmend oder GebäudeabschlusswändeA1 - Feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen oder hochfeuerhemmend oder GebäudeabschlusswändeA1 - Feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen oder hochfeuerhemmend oder GebäudeabschlusswändeA1 - Feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen oder hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer BeanspruchungA1 - Feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen
Tragende Teile von notwendigen TreppenB1B1A1 - Feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren BaustoffenA1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen
Tragende Teile von AussentreppenB1B1A1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Nichtbrennbare Baustoffe
Notwendiger TreppenraumB1B1A1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Bauart einer Brandwand und nichtbrennbare Baustoffe
notwendige FlureB1B1A1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Nichtbrennbare BaustoffeA1 - Nichtbrennbare Baustoffe
FahrschachtwändeB1B1B1B1A1 - Feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Bautoffen
Alle Angaben ohne Gewähr.
Anforderungen_Brandschutz_GK

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung (MBO) und allen Landesbauordnungen (LBO) nach den Gebäudeklassen (GK) bemessen. Die Angaben können dabei je nach Bundesland und LBO etwas voneinander abweichen. Die Einteilung der GK richtet sich dabei nach der Art, der Höhe und der Fläche des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: Je höher die GK, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Gebäude werden in die Gebäudeklassen (GK) 1 bis 5 unterteilt. Die Einteilung hängt dabei von der Gebäudehöhe sowie der Anzahl und Größe der vorhandenen Nutzungseinheiten ab.

Gebaeudeklassen_Uebersicht_Tabelle
GebäudeklasseGebäudeartHöheNutzungseinheiten (NE)Fläche
Gebäudeklasse 1 (GK 1)freistehende Gebäude;
freistehende land- oder forstwirtschaftliche genutzte Gebäude
≤ 7 Meter≤ 2 NEinsgesamt ≤ 400 m²
Gebäudeklasse 2 (GK 2)Gebäude≤ 7 Meter≤ 2 NEinsgesamt ≤ 400 m²
Gebäudeklasse 3 (GK 3)sonstige Gebäude≤ 7 Meter
Gebäudeklasse 4 (GK 4)Gebäude≤13 Meter(unbegrenzt)≤ 400 m² pro Nutzungseinheit
Gebäudeklasse 5 (GK 5)sonstige Gebäude, einschließlich unterirdische Gebäude

Dabei ist die Höhe das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
Die Grundflächen der Nutzungseinheiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.

Sonderbauten

Neben den fünf Gebäudeklassen gibt es in § 2 (4) der Musterbauordnung (MBO) Kriterien, nach denen Gebäude als Sonderbauten eingestuft werden müssen. Dazu gehören „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ , die besondere Eigenschaften im Hinblick auf Art, Größe und Nutzung aufweisen, wie z. B. Hochhäuser, Verkaufsstätten, Industriebauten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels, Schulen usw.

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